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   OLG Hamm, 28.09.2000 - 27 U 176/99   

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https://dejure.org/2000,5633
OLG Hamm, 28.09.2000 - 27 U 176/99 (https://dejure.org/2000,5633)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.09.2000 - 27 U 176/99 (https://dejure.org/2000,5633)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. September 2000 - 27 U 176/99 (https://dejure.org/2000,5633)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    AnfG § 4; ; AnfG § ... 15; ; AnfG § 7 a.F.; ; AnfG § 3 I Nr. 4; ; AnfG § 3 I Nr. 1 a.F.; ; AnfG § 3 I; ; AnfG § 3 I Ziffer 3 a.F.; ; AnfG § 3 I Ziffer 2 a.F.; ; AnfG § 3 Ziffer 4 a.F.; ; AnfG § 15 II; ; AnfG § 3 a.F.; ; AnfG § 11 a.F.; ; AnfG § 15 Abs. 2; ; AnfG § 11 Abs. 1; ; AnfG § 2; ; AnfG § 20 I; ; AnfG § 7; ; BGB § 181; ; BGB § 117; ; BGB § 826; ; BGB § 886; ; BGB §§ 823 II; ; BGB § 249 S. 1; ; BGB § 393; ; ZPO § 139; ; ZPO § 139 Abs. 1; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 710; ; ZVG § 59; ; StGB § 288

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wechsel des Anfechtungsgrundes - Klageänderung - vormerkungsgesichertes Wohnrecht als anfechtbare Sonderrechtsnachfolge - Umfang des Rückgewähranspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.07.1995 - IX ZR 81/94

    Rechtsfolgen der Anfechtbarkeit eines Wohnungsrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2000 - 27 U 176/99
    Insbesondere ist das der Fall bei einer anfechtbaren Übertragung eines Grundstücks und anschließender Begründung einer Dienstbarkeit daran; BGH in NJW 1995, 2846 ff.

    Die Rückgewähr darf ihrer Art und ihrem Umfang nach nämlich nicht weiter gehen, als zur Befriedigung gerade des anfechtenden Gläubigers nötig; eine Begünstigung anderer ist regelmäßig zu vermeiden; BGH in NJW 1995, 2846/8 f. unter II.

  • BGH, 20.03.1997 - IX ZR 71/96

    Umfang der Pfändung der künftigen Ansprüche aus einem Girovertrag; Erstreckung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2000 - 27 U 176/99
    Eine dahingehende Gestaltungserklärung setzt die Geltendmachung der Anfechtung nicht voraus (BGH NJW 1997, 1857).
  • BGH, 04.03.1993 - IX ZR 151/92

    Aufrechnung bei uneigennützigem Treuhandverhältnis

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2000 - 27 U 176/99
    Da das Gesetz hieran andere, regelmäßig weniger einschneidende Rechtsfolgen knüpft, setzt ein Schadensersatzanspruch gem. § 823 II BGB i.V. mit § 288 StGB besondere, erschwerende Umstände im Vergleich insbesondere mit § 3 I Nr. 1 AnfG voraus (BGH, NJW 1972, 719 (721) = LM § 419 BGB Nr. 25; vgl. auch BGH, NJW 1993, 2041 = LM.
  • BGH, 16.02.1972 - VIII ZR 189/70

    Voraussetzungen für eine Haftung aus Vermögensübernahme - Haftung des

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2000 - 27 U 176/99
    Da das Gesetz hieran andere, regelmäßig weniger einschneidende Rechtsfolgen knüpft, setzt ein Schadensersatzanspruch gem. § 823 II BGB i.V. mit § 288 StGB besondere, erschwerende Umstände im Vergleich insbesondere mit § 3 I Nr. 1 AnfG voraus (BGH, NJW 1972, 719 (721) = LM § 419 BGB Nr. 25; vgl. auch BGH, NJW 1993, 2041 = LM.
  • BFH, 10.11.2020 - VII R 55/18

    Zur Duldungspflicht des Rechtsnachfolgers gemäß § 15 AnfG

    (1) Die Fristen der §§ 3 ff. AnfG können auf § 15 AnfG nicht übertragen werden; es ist nicht erforderlich, dass die Frist gegenüber jedem einzelnen Erwerber oder zumindest auch gegenüber dem in Anspruch genommenen Rechtsnachfolger eingehalten wird (OLG Hamm, Urteil vom 28.09.2000 - 27 U 176/99, Insolvenz & Vollstreckung 2001, 337; Huber, AnfG, 11. Aufl., § 15 Rz 15, 24; MüKoAnfG/Kirchhof, AnfG, § 15 Rz 42, a.a.O.; anderer Ansicht Frege/Nicht in: Keller [Hrsg.], Handbuch Zwangsvollstreckungsrecht, 1. Aufl. 2013, Kapitel 7, C. Das Verfahren zur Durchsetzung der Anfechtung nach dem AnfG, Rz 31 ).
  • FG München, 27.09.2018 - 10 K 2927/17

    Anfechtung der Duldung der Zwangsvollstreckung nebst Leistungsgebot

    (2) Die unentgeltliche Übertragung des Grundstücks fand schuldrechtlich am 28. August 2000 und dinglich am 20. November 2000 statt und damit nicht früher als vier Jahre vor Anfechtung, nämlich vor Ergehen des Duldungsbescheids gegenüber AM am 2. Januar 2002 (§ 7 AnfG; zur Berechnung der Fristen ab gerichtlicher Geltendmachung, die auch für die Geltendmachung durch Duldungsbescheide gilt, vgl. Huber, Anfechtungsgesetz, 11. Auflage 2016, § 7 Rn. 30; vgl. auch Urteil des OLG Hamm vom 28. September 2000 27 U 176/99, OLGR Hamm 2001, 71 m.w.N.).

    aa) Die tatsächliche Geltendmachung der Anfechtung des Ersterwerbs - und nicht auch die erfolgreiche - reicht auch für die Wahrung der Anfechtungsfrist bei der Rechtsnachfolgerin (OLG Hamm, Urteil vom 28. September 2000 27 U 176/99, OLGR Hamm 2001, 71 Rn. 32 "gegenüber dem Ersterwerber [...] fristgemäß und sogar mit Erfolg eine Anfechtungsklage erhoben worden").

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